Der Kanton St. Gallen und die Schnellverfahren und der FCSG
Die Saison der AXPO Super League läuft auf Hochtouren. Am 28. November spielt der FCSG hier in St.Gallen, in der AFG Arena gegen den FC Luzern. Für dieses letzte Heimspiel sind bereits über 15‘000 Karten verkauft worden. Ich bin weiss Gott, kein Fussball experte aber das scheint mir eines dieser Hochrisikospiele zu werden wo der Kanton St. Gallen wieder die Schnellverfahren bei Hooligans/Chaoten anwenden wird. Dass diese Schnellverfahren tatsächlich funktionieren und auch angewendet werden, habe ich hier ja schon mal berichtet (Ich mit einem Hooligan im Zug).
Man konnte in den Medien viel über diese Schnellverfahren lesen aber nirgends stand geschrieben, „Wie das Schnellverfahren hier abläuft“. Nun aus diesem Grund habe ich mit dem Kanton ST. Gallen Kontakt aufgenommen. Die haben dann meine Anfrage direkt dem 1. Staatsanwalt des Kanton St. Gallen Herrn Dr. Thomas Hansjakob weitergeleitet. Innert 24 Stunden hat Herr Hansjakob mir dann meine Frage in einem persönlichen Mail beantwortet.
Und so lief also das ganze Schnellverfahren bei diesen Hooligans ab:
Bei Schnellverfahren hält die Polizei zuerst den Verdächtigen an, bringt ihn auf den Polizeiposten und befragt ihn. Bestätigt sich der Tatverdacht, dann verfügt der Untersuchungsrichter anschliessend die vorläufige Festnahme. Er befragt dann den Verdächtigen ebenfalls und erhebt weitere Beweise. Schliesslich legt er dem Verdächtigen das Ergebnis der Strafuntersuchung vor, lässt ihn nochmals Stellung nehmen, und händigt ihm dann direkt den Entscheid aus (der Untersuchungsrichter kann selbst Strafen bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe oder 6 Monate Freiheitsstrafe fällen). Anschliessend wird der Betroffene entlassen.
Im vorliegenden Fall wurden die Leute vor und nach dem Fussballspiel am Mittwoch Abend von der Polizei angehalten, zum Polizeiposten gebracht und noch am gleichen Abend befragt. Die Untersuchungsrichterin verfügte bei allen die vorläufige Festnahme. Am nächsten Tag wurden die Betroffenen nochmals zur Sache befragt. Anschliessend wurden die genauen Stellungnahmen der betroffenen Polizisten, welche die fraglichen Personen angehalten hatten, eingeholt. Am Freitag wurden dann alle nochmals befragt; sie gaben nun zu, dass die Darstellung der Polizisten über ihr Verhalten richtig war. Anschliessend wurde ihnen der Strafbescheid samt Rechnung ausgehändigt, und sie wurden entlassen.
Sie können nun natürlich gegen den Strafbescheid Einsprache machen; dann würde die Sache nochmals vom Kreisgericht St. Gallen beurteilt.
Das ganze tönt für mich ziemlich Fair. Jeder darf sich äussern, da dann die Beweise auch bereits auf dem Tisch liegen, ist eine schnelle Verurteilung möglich. Die Hooligans spüren also sofort wenn sie etwas angestellt haben und nicht erst Monate oder gar Jahre später.
Schön zu sehen, dass der Kanton St. Gallen nicht nur sau teuer ist sondern dafür auch wirklich was auf die Beine stellt.























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Es ist wieder soweit, nach einer Saison in der Nati B / Challengeleague steigt der FCSG wieder in die Axpo Super League auf. Das ist wohl das schönste Geschenk zum 130. Jubiläum, dass sich der Sankt Galler Fussballclub sich geben konnte.
