Die Kriminalisierung der Nutzer offener Wlan’s
Gegen einen Oberbayer wird gerade wegen “Schwarz-Surfens” ermittelt. Das Amtsgericht Traunstein hat sogar eine Hausdurchsuchung veranlasst.
Der Betroffene hatte sich in seinem PKW mittels eines Netbooks in ein frei zugänglichen WLAN eingewählt. Zwei vorbeikommende Polizisten sahen dies zufällig und fragten ihn, was er dort tat. Nach Aufnahme der Personalien erfolgte ein kurzes Telefonat der Polizisten mit der örtlichen Staatsanwaltschaft. Zwar durfte der Betroffene gehen, allerdings erfolgte vier Wochen später eine Vorladung zur Polizeidienststelle. In der Vernehmung machte der Befragte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Daraufhin erfolgte kurze Zeit später eine Hausdurchsuchung, das Netbook des Schwarz-Surfers wurde beschlagnahmt. Es wird derzeit ausgewertet.
Rechtsanwalt Jens Ferner sieht in dem Vorgehen die zunehmende Kriminalisierung der Nutzer offener Netzwerke. “Gerade vor dem Hintergrund, dass es ja viele Menschen gibt, die ihr WLAN bewusst offen lassen damit andere es nutzen, werden hier in kritikwürdiger Weise sozialadäquate Verhaltensweisen kriminalisiert.” Von den Ermittlern wird künstlich eine Straftat produziert, die im Gesetzbuch überhaupt nicht existiert.
Strafrechtler Udo Vetter vom law blog dazu: “Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig.” Das scheint in Traunstein niemanden von seinem Vorhaben abgehalten zu haben.
Da sieht man mal wieder wie die Deutschen spinnen. Da wird ohne gesetzliche Grundlagen die Behörden aktiv und schickanieren die Leute bis aufs Blut. Kein Wunder haben wir immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Norden an unseren Grenzen. Mit solchen Verblödeten Behörden würde ich auch nicht leben wollen.





Wäre mal spannend zu wissen, wie die rechtliche Lage in der Schweiz ist.
Aber in Deutschland macht man bei IT Delikten gerne Hausdurchsuchungen.